Stadt sucht Wahlhelferinnen und Wahlhelfer


Aktueller Hinweis: Für die Kommunalwahl haben sich viele Bocholter*innen als Wahlhelfer*in gemeldet. Weitere Unterstützung brauchen wir aktuell nicht. Vielen Dank für die Unterstützung!


Jetzt Wahlhelfer werden und Demokratie stärken

Am 13. September 2020 finden die Kommunalwahlen statt. Dann können die Bürger*innen über die neuen Kreis-, Stadtrat sowie die neue Landräten oder neuen Landrat und neue*n Bürgermeister*in entscheiden. Für den Fall, dass bei der Landrats- oder Bürgermeisterwahl keiner der Kandidaten/innen mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, findet am 27. September eine Stichwahl statt. Für die Wahlsonntage ist die Stadt jeweils auf rund 550 ehrenamtliche Helfer*innen angewiesen.

„In den Wahllokalen werden wir auf die Einhaltung der zum Zeitpunkt der Wahl geltenden Hygienestandards besonders achten“, erläutert Nicole Rieger vom Wahlbüro der Stadt Bocholt mit Blick auf das derzeit grassierende Corona-Virus.

Was macht ein Wahlhelfer?

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gewährleisten als Mitglied eines Wahlvorstands im Wahllokal den reibungslosen Ablauf der Wahl. Die Wahl findet von 8 bis 18 Uhr statt. Die Wahlvorstände treffen sich um 7:30 Uhr im Wahllokal und bereiten die Wahl vor. Spätestens dann können sich die Wahlhelfer*innen auf ein Schichtsystem einigen, üblicherweise wird in zwei Schichten gearbeitet. „Der Zeitliche Aufwand ist somit geringer, als er im ersten Moment erscheint“, erklärt Rieger.

Während der Wahl überprüfen die Wahlhelfer*innen beispielsweise die Wahlberechtigung oder geben den Stimmzettel aus. Nach 18 Uhr trifft sich der komplette Wahlvorstand, um die Stimmzettel auszuzählen und das vorläufige Wahlergebnis im Wahllokal zu ermitteln.

Die Wahlhelfer*innen erhalten mit der Einberufung Informationsmaterial, aus denen sie alles Wichtige für den Wahltag entnehmen können. Außerdem werden Schulungen angeboten. „Am Wahltag selber steht das Team des Wahlbüros den Wahlvorständen für alle Fragen bereit“, so Rieger.

Wahlhelfer erhalten Aufwandsentschädigung

Voraussetzung für das Ehrenamt ist, dass die Wahlhelfer*innen selber wahlberechtigt sind (u.a. 16 Jahre alt; Deutsche und EU-Bürger). Um Wahlhelfer*in in Bocholt zu sein, muss man jedoch nicht in Bocholt wohnhaft sein. „Auch Studentinnen und Studenten, die in Bocholt nicht mit ersten Wohnsitz gemeldet sind, können sich hier also engagieren“, erklärt Rieger.

Die Wahlhelfer*innen werden sowohl bei der Kommunalwahl 2020 am 13. September 2020 als auch bei der eventuellen Stichwahl am 27. September benötigt. Es gibt zwei Varianten der Unterstützung: „Wahlhelfer*innen sollten entweder an beiden Terminen können, oder nur am Termin der Stichwahl“, erklärt Rieger.

Für den Einsatz wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro gezahlt.

Jetzt melden!

Das Wahlbüro des Fachbereichs Öffentliche Ordnung hofft auf viele Freiwillige. „Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer macht man mehr als nur ein Kreuz – Man stärkt damit auch direkt die Demokratie vor Ort“, wirbt Rieger.

Wer Interesse hat, kann sich unter Tel. 02871 953-704 oder per E-Mail an wahlhelfer@mail.bocholt.de melden.