Öffentliches Wahlstudio in der Mensa Benölkenplatz

Die Stadt Bocholt richtet am Wahlsonntag, 13. September 2020, ein öffentliches Wahlstudio ein. Parteien, Kandidat*innen sowie politisch Interessierte können dort auf Leinwänden die Wahlergebnisse gemeinsam verfolgen. An PC-Plätzen können die Ergebnisse der einzelnen Wahllokale eingeholt werden. Einlass ist ab 17:30 Uhr.

Aufgrund der Corona-Pandemie hat die Stadt Bocholt ein – mit dem Kreis Borken abgestimmtes – Hygienekonzept erstellt. Für alle Besucher*innen gibt es fest zugeordnete Sitzplätze, die maximale Besucherzahl wird auf 220 begrenzt. Freie Plätze werden je nach Verfügbarkeit vor Ort vergeben.

Außerdem können die Ergebnisse online auf www.bocholtwaehlt.de eingesehen werden.

Kommunalwahlen 2020: Endspurt in Bocholt

Am Sonntag, 13. September 2020, finden die Kommunalwahlen in NRW statt. In Bocholt können rund 59.000 Wahlberechtigte insgesamt vier Kreuze machen: Je eines für das Bürgermeisteramt, für den Stadtrat, für das Landratsamt und für den Kreistag. Außerdem finden die Integrationsratswahlen statt. Das Wahlamt gibt jetzt wichtige letzte Informationen zu den anstehenden Wahlen.

Beim Gang zum Wahllokal

Das Wahlamt weist darauf hin, dass sich in einigen Stimmbezirken aufgrund der Corona-Pandemie die Orte der Wahllokale geändert haben. „In welches Wahllokal ich gehen kann, erfahre ich auf meiner Wahlbenachrichtigungskarte“, erklärt Norbert Olbing vom Wahlamt. Diese ist genauso wie ein Lichtbildausweis, zum Beispiel Personalausweis, Reisepass oder Führerschein, beim Gang ins Wahlamt mitzubringen, um sich auszuweisen.

Zudem müssen Bürgerinnen und Bürger, die am 13. September 2020 im Wahllokal ihre Stimme abgeben wollen, einen eigenen Mund-Nasen-Schutz und, wenn möglich, einen eigenen Kugelschreiber mitbringen. „Dazu gelten die allgemein bekannten Abstandsregeln beim Gang ins Wahllokal“, so Olbing.

Kurzfristige Erkrankung

Sollte eine Wählerin oder ein Wähler kurzfristig erkranken und am Sonntag nicht in der Lage sein, das Wahllokal aufzusuchen, kann nur in diesen dringenden Krankheitsfällen noch Briefwahl beantragt werden. Das Wahlamt im Bocholter Rathaus ist für diese Fälle am Samstag von 9 bis 12 Uhr geöffnet, am Sonntag ist die Beantragung der Briefwahl von 8 bis 15 Uhr möglich.  In diesen Fällen haben die Vertreter bei der Beantragung ein ärztliches Attest sowie eine Vollmacht der Wählerin oder des Wählers vorzulegen.

Für alle anderen Wähler endet die Frist für die Beantragung von Briefwahlunterlagen am Freitag, 11. September 2020, um 18 Uhr.

Der rote Wahlbrief muss am Sonntag, 13. September 2020, bis spätestens 16 Uhr im Wahlamt im Gebäude des Mariengymnasiums, Schleusenwall, abgegeben werden.

Von der Möglichkeit der Briefwahl haben bereits 10.000 Bocholterinnen und Bocholter Gebrauch gemacht.

Statistische Erhebung in drei Wahllokalen

In den Wahllokalen „Pfarrsaal Liebfrauen – Wahlraum 2“, „Westfälische Hochschule Bocholt“ und „Kita Familienzentrum Bekendorfsweide“ finden statistische Erhebungen statt. Hier werden Stimmzettel durch einen besonderen Aufdruck mit „Geburtsjahresgruppe und Geschlecht“ gekennzeichnet. Diese Daten dienen ausschließlich statistischen Zwecken, das Wahlgeheimnis bleibt gewahrt.

Zudem finden vor den Wahllokalen „Kleingartenverein an der Alten Aa“ und der „Kita Familienzentrum Bekendorfsweide“ von Infratest Dimap für die ADR bzw. WDR Wählerbefragungen statt.

Wie erfahre ich die Ergebnisse der Wahl?

In der Mensa am Benölkenplatz wird ein öffentliches Wahlstudio eingerichtet. Hier werden die Ergebnisse auf Leinwänden und an Einzelauskunftsplätzen gezeigt. „Aufgrund der Corona-Pandemie ist die Teilnehmerzahl begrenzt“, erklärt Karsten Tersteegen, Pressesprecher der Stadt Bocholt. Die Plätze werden nach Verfügbarkeit vor Ort vergeben, außerhalb des Sitzplatzes ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. „Außerdem erheben wir – ähnlich wie in einem Restaurant – die Kontaktdaten, um im Falle einer Infektion die Nachverfolgbarkeit zu gewährleisten“, so Tersteegen weiter. Einlass ist ab 17:30 Uhr.

Tersteegen weist außerdem auf die Möglichkeit hin, die Wahlergebnisse online zu verfolgen. Die Ergebnisse werden im Internet auf www.bocholtwaehlt.de präsentiert. „Auf der Seite kann man sich auch die Ergebnisse seines Wahlbezirkes anzeigen lassen“, erklärt Tersteegen.

Briefwahl in Bocholt beliebt

Bocholt (PID). In Corona-Zeiten boomt die Briefwahl: So auch in Bocholt. Hier haben rund eineinhalb Wochen vor der Kommunalwahl am 13. September 2020 bereits 7.700 Wählerinnen und Wähler vorab ihre Stimme abgegeben. „Im Vergleich zu den letzten Bocholter Kommunalwahlen ist zum jetzigen Zeitpunkt ein steigender Trend festzustellen“, kommentiert Martin Wolters, Leiter des Bocholter Wahlamtes, das im Trakt des Mariengymnasiums erreichbar ist.

Eigenen Kugelschreiber mitbringen

Bürgerinnen und Bürger, die am 13. September im Wahllokal ihre Stimme abgeben wollen, müssen einen eigenen Mund-Nasen-Schutz mitbringen. Dazu gelten die allgemein bekannten 1,5-Abstandsregeln innerhalb des Wahllokals. Ferner werden Wählerinnen und Wähler gebeten, wenn möglich einen eigenen Kugelschreiber mitzubringen, um das Übertragungsrisiko zu minimieren.

Statistische Erhebung in Wahl- und Stimmbezirken

Pressemitteilung des Kreises Borken:

Auf eine Besonderheit bei der am 13. September 2020 anstehenden Kreistagswahl weist jetzt Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster als Kreiswahlleiter hin: „Einzelne Wahl- bzw. Stimmbezirke im Kreisgebiet sind wieder für statistische Erhebungen auf Landesebene vorgesehen.“ Ausgewählt wurden die Kommunen Ahaus, Bocholt, Heiden, Raesfeld, Reken, Rhede, Schöppingen, Velen und Vreden mit insgesamt 17 Stimmbezirken. Davon betroffene Wählerinnen und Wähler sollten deshalb nicht irritiert sein, wenn ihre Stimmzettel durch einen besonderen Aufdruck mit „Geburtsjahresgruppe und Geschlecht“ gekennzeichnet sind, macht Dr. Hörster deutlich.

Mit der repräsentativen Wahlstatistik kann später vom Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) über das amtliche Wahlergebnis hinaus die Wahlbeteiligung und die Stimmabgabe nach Geschlecht und Geburtsjahresgruppe analysiert werden. In den betreffenden Wahlräumen wird am Wahltag eine Bekanntmachung über diese wahlstatistische Auszählung ausgehängt.

„Das Wahlgeheimnis bleibt aber selbstverständlich gewahrt, denn die Stimmzettel enthalten keine personenbezogenen Daten und es können keinerlei Rückschlüsse auf die Stimmabgabe von Einzelpersonen gezogen werden“, betont der Kreiswahlleiter. Die Daten dienen ausschließlich statistischen Zwecken.

Dies sind die Wahl-/Stimmbezirke mit repräsentativer Wahlstatistik (Die nachfolgenden Bezeichnungen entsprechen der jeweiligen Benennung vor Ort):

  • Ahaus, Wahlbezirk 6, Kulturquadrat
  • Bocholt, Stimmbezirk 12, Pfarrsaal Liebfrauen (Wahlraum 2)
  • Bocholt, Stimmbezirk 71, Westfälische Hochschule Bocholt
  • Bocholt, Stimmbezirk 183, Kita Familienzentrum Bekendorfsweide
  • Heiden, Wahlbezirk 11, Haus der Begegnung Wahlraum 11
  • Heiden, Wahlbezirk 12, Haus der Begegnung Wahlraum 12
  • Heiden, Wahlbezirk 13, Haus der Begegnung Wahlraum 13
  • Raesfeld, Wahlbezirk 6, Sebastianschule
  • Reken, Wahlbezirk 7, Pfarrheim St. Marien (OT Maria Veen)
  • Reken, Wahlbezirk 8, Ellering-Schule (OT Maria Veen)
  • Rhede, Wahlbezirk 6, Gesamtschule I
  • Rhede, Wahlbezirk 10, Gesamtschule II
  • Schöppingen, Wahlbezirk 4, Sekundarschule Schöppingen (Wahlraum 2)
  • Schöppingen, Wahlbezirk 5, Sekundarschule Schöppingen (Wahlraum 3)
  • Velen, Wahlbezirk 10, Andreasschule WB X
  • Velen, Wahlbezirk 11, Andreasschule WB XI
  • Vreden, Wahlbezirk 10, Köckelwick (St. Norbert Schule)

Bekanntmachung über die Wahlvorschläge

Am 19. August 2020 wurde die Bekanntmachung der Wahlvorschläge veröffentlicht.

Für die Bürgermeisterwahl liegen folgende Wahlvorschläge vor:

  • Kerkhoff, Thomas (CDU/FDP)
  • Schmeink, Stefan (SPD)
  • Ludwig, Monika (GRÜNE)
  • Wiegel, Peter (Stadtpartei)
  • Büning, Frank (DIE LINKE)
  • Sauer, Bärbel (Soziale Liste Bocholt)
  • Bambuch, Stefan (Einzelbewerber)
  • Blesenkemper, Berthold (Einzelbewerber)

Die Wahlvorschläge für den Stadtrat und den Integrationsrat kann ich in der Bekanntmachung nachlesen:

Das Wahlamt ist eingerichtet

Bocholt (PID). In den kommenden Tagen erhalten rund 59.000 wahlberechtigte Bocholterinnen und Bocholter ihre Benachrichtigung für die Kommunalwahlen am 13. September 2020. Unter den Wahlberechtigten in Bocholt sind rund 4.400 Erstwählerinnen und Erstwähler. Wer bis Freitag, 28. August 2020, keinen Wahlbrief erhalten hat, sollte sich mit dem Wahlamt unter Tel. 02871 953-900 in Verbindung setzen.

Am Wahlsonntag verhindert? Kein Problem!

Am Wahlsonntag können die wahlberechtigten Bocholterinnen und Bocholter bis zu fünf Kreuze machen: Je eine Stimme für das Bürgermeisteramt, den Stadtrat, das Landratsamt, den Kreistag und ggf. den Integrationsrat. Wer am 13. September nicht persönlich das Wahllokal aufsuchen kann, hat die Möglichkeit, seine Stimme bereits vorab per Briefwahl abzugeben. Der Antrag hierzu wird vom Wahlamt bearbeitet.

Das Wahlamt

„Wegen der Rathaussanierung haben wir das Wahlamt am Schleusenwall in den Räumlichkeiten des Mariengymnasiums eingerichtet“, erklärt Norbert Olbing vom Wahlamt. Das Wahlamt ist über den Innenhof des Mariengymnasiums zu erreichen, Parkplätze stehen am Berliner Platz zur Verfügung. „Die Schulräumlichkeiten des Mariengymnasiums dürfen aufgrund der Corona-Pandemie nicht betreten werden“, erläutert Olbing.

Wer das Wahlamt besucht, muss – wie in städtischen Gebäuden derzeit üblich – eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. „Die Wahlberechtigten sollten außerdem einen eigenen Kugelschreiber mitbringen, um wählen zu können“, so Olbing weiter.

Möglichkeiten der Briefwahl

Für die Briefwahl gibt es mehrere Möglichkeiten:

  • Die wahlberechtigte Person kommt persönlich ins Wahlamt und kann direkt vor Ort ihre Stimme abgeben. Dabei müssen Personalausweis (bei Unionsbürgern: Identitätskarte oder Nationalpass), Wahlbenachrichtigung und ein Kugelschreiber mitgebracht werden.
  • Die Briefwahlunterlagen können bis zum 9. September 2020 um 12 Uhr auch online oder per E-Mail an wahlamt@bocholt.de angefordert werden. Hierbei sind Vor- und Familienname, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift sowie die Wahlbezirk- und Wählerverzeichnisnummer anzugeben. Die Wahlunterlagen werden dann kostenlos per Post an den Wahlberechtigten verschickt.
  • Die wahlberechtigte Person füllt den auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes gedruckten „Antrag zur Ausstellung von Briefwahlunterlagen“ aus und unterschreibt diesen. Der ausgefüllte Antrag muss anschließend in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt der Stadt Bocholt geschickt werden. Die persönlichen Wahlunterlagen werden dann kostenlos per Post an den jeweiligen Wahlberechtigten unter der gewünschten Adresse verschickt. Bei rechtzeitigem Antrag kann der Versand auch an eine ausländische Anschrift erfolgen.
  • Die persönlichen Wahlunterlagen können auch an eine Stellvertreterin bzw. einen Stellvertreter ausgehändigt werden. Dazu muss die wahlberechtigte Person eine schriftliche Vollmacht erteilen. Diese befindet sich auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes und muss von Wahlberechtigtem und Stellvertreter ausgefüllt und unterschrieben werden. Dieses ist nur möglich, wenn die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt.

Fristen der Briefwahl

Der Antrag auf Ausstellung von Briefwahlunterlagen kann bis Freitag, 11. September 2020, um 18 Uhr, gestellt werden. Onlineanträge können bis zum 9. September 2020 um 12 Uhr gestellt werden.

Im Fall einer nachgewiesenen Erkrankung kann die Briefwahl bis zum 12. September 2020 um 15 Uhr beantragt werden. Die roten Wahlbriefumschläge können bis zum 11. September 2020 um 18 Uhr ausschließlich im Wahlamt abgegeben werden; eine Abgabe in einem Wahllokal ist nicht möglich.

Alle Informationen zu den Kommunalwahlen 2020 in Bocholt gibt es unter www.bocholtwaehlt.de.

Kontakt Wahlamt

Wahlamt der Stadt Bocholt
Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58
Tel. 02871 953-900
E-Mail: wahlamt@bocholt.de

Öffnungszeiten:

Montag: 8 – 12 Uhr und 14 – 17 Uhr
Dienstag: 8 – 12 Uhr
Mittwoch: 8 – 12 Uhr und 14 – 17 Uhr
Donnerstag: 8 – 12 Uhr und 14 – 17 Uhr
Freitag: 8 – 12 Uhr

Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis

Vom 24. – 28. August sind die Wählerverzeichnisse für die Stimmbezirke der Kommunal- und Integrationsratswahlen in Bocholt einsehbar.

Hier kann ich die amtliche Bekanntmachung dazu einsehen:

 

Information des Kreiswahlleiters: – Kommunalwahl auch für Menschen mit Sehverlust barrierefrei – kostenloses Wahlhilfepaket mit Wahlschablone

Pressemitteilung des Kreises Borken: Am 13. September werden blinde und sehbehinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen zum ersten Mal flächendeckend barrierefrei an einer Kommunalwahl teilnehmen. So steht es im Gesetz. Aber was bedeutet das praktisch? Gemeinsam mit den Blinden- und Sehbehindertenvereinen in NRW haben die Kommunen Unterstützungsmaßnahmen für Menschen mit Sehverlust entwickelt, die es ihnen erlauben, ihre Stimmen bei der Kommunalwahl selbstständig, frei und geheim abzugeben. Darauf weisen Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster in seiner Funktion als Kreiswahlleiter und Jochen Dargegen, Vorsitzender der Regionalgruppe Bocholt/Borken des Blinden- und Sehbehindertenvereins Westfalen, hin.

Damit Menschen mit Sehverlust wissen, wo sie die Kreuze setzen müssen, um „ihre“ Kandidatinnen und Kandidaten zu wählen, erhalten sie auf Wunsch ein kostenloses Wahlhilfepaket mit einer Wahlschablone. Die Stimmzettel werden bei der Wahl in diese Schablone eingelegt. Über die nummerierten Öffnungen kann dann leicht an der gewünschten Stelle ein Kreuz gemacht werden. Wie das genau geht, erläutert eine CD, die ebenfalls in dem Wahlhilfepaket enthalten ist.

Welche Kandidatin/welcher Kandidat sich hinter den einzelnen Öffnungen verbirgt, verraten akustische Stimmzettel. Dazu haben die Kommunen im Kreis pro Wahlbezirk 0800er-Nummern eingerichtet, unter denen alle Stimmzettel des jeweiligen Wahlbezirks von einer freundlichen Computerstimme vorgelesen werden. Es kann sowohl zwischen den Stimmzetteln als auch zwischen den Einträgen der Kandidatinnen und Kandidaten gesprungen werden. Die Anrufenden können sich die Ansage mehrfach anhören. Die Rufnummern sind täglich 24 Stunden erreichbar.

Alle Wahlberechtigten können die Wahlhilfepakete (Schablone und CD) bestellen und bei Bedarf die Telefonnummer des akustischen Dienstes des eigenen Wahlbezirks erfragen. Für den Bereich Westfalen und Lippe ist der Blinden- und Sehbehindertenverein Westfalen unter Telefon: 0231 / 557590-0 oder Mail info@bsvw.de zuständig. Es gibt auch die Möglichkeit, die Wahlbezirks-Rufnummer unter Eingabe der Postleitzahl bei der Telefonansage 0231 / 550 330 337 36 zu erhalten.

Alle Informationen finden sich auch auf der Internetseite https://www.bsvw.org/kommunalwahl-barrierefrei.html.

Zum Hintergrund:

Im Kreis Borken leben rund 600 blinde und hochgradig sehbehinderte Menschen.

Broschüre zur Kommunalwahl in einfacher Sprache

Pressemitteilung des Kreises Borken vom 10.7.2020:

Neue Broschüre gibt Infos zur am 13. September 2020 anstehenden Kommunalwahl in „leichter Sprache“ Auch im Internet abrufbar

Interessierte Bürgerinnen und Bürger im Kreis Borken können sich jetzt auch anhand der Broschüre „Einfach wählen gehen! Ihre Stimme zählt!“ über alles Wissenswerte zur am 13. September 2020 anstehenden Kommunalwahl unterrichten. Das teilt Kreisdirektor Dr. Ansgar Hörster in seiner Funktion als Kreiswahlleiter mit. In dem in „leichter Sprache“, also gut verständlicher Form verfassten Heft finden sich auf 36 Seiten viele Informationen rund um die Wahl.

Dort gibt es zum Beispiel Antworten auf Fragen, wie: Was wähle ich bei der Kommunalwahl? Welche Stimmzettel bekomme ich? Wie funktionieren Urnen- und Briefwahl? Erläutert werden ferner die Aufgaben des zu wählenden Gemeinde-/Stadtrates sowie des Kreistages. In anschaulicher Weise wird somit deutlich, dass die Wählerinnen und Wähler durch ihre Stimmabgabe bei der Kommunalwahl mitbestimmen, was in Städten, Kreisen und Gemeinden passiert. Die Landeszentrale für politische Bildung NRW hat die Broschüre in Kooperation mit den kommunalen Spitzenverbänden erarbeitet und den Wahlleitern zur Verfügung gestellt, um allen Menschen Zugang zu Informationen zur Kommunalwahl zu erleichtern.

„Leichte Sprache baut Barrieren ab und ermöglicht eine gleichberechtigte Teilhabe“, betont Kreiswahlleiter Dr. Hörster. Die Broschüre trage somit dazu bei, dass die Wahlberechtigten im Kreis Borken ihr Wahlrecht auf fundierter Basis ausüben können.

Der Kreis Borken hat die Broschüre in größerer Stückzahl bereits an zahlreiche Einrichtungen, Vereine und Institutionen der Behindertenhilfe im Kreisgebiet verteilt. Kostenlos zu bestellen ist sie überdies bei der Kreisverwaltung Borken, Stabsstelle, Abteilung Wahlen, Burloer Str. 93, 46325 Borken, E-Mail: wahl@kreis-borken.de.

Broschüre zum Download: Broschüre Kommunalwahl2020_leichte_Sprache

 

Stadt sucht Wahlhelferinnen und Wahlhelfer


Aktueller Hinweis: Für die Kommunalwahl haben sich viele Bocholter*innen als Wahlhelfer*in gemeldet. Weitere Unterstützung brauchen wir aktuell nicht. Vielen Dank für die Unterstützung!


Jetzt Wahlhelfer werden und Demokratie stärken

Am 13. September 2020 finden die Kommunalwahlen statt. Dann können die Bürger*innen über die neuen Kreis-, Stadtrat sowie die neue Landräten oder neuen Landrat und neue*n Bürgermeister*in entscheiden. Für den Fall, dass bei der Landrats- oder Bürgermeisterwahl keiner der Kandidaten/innen mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat, findet am 27. September eine Stichwahl statt. Für die Wahlsonntage ist die Stadt jeweils auf rund 550 ehrenamtliche Helfer*innen angewiesen.

„In den Wahllokalen werden wir auf die Einhaltung der zum Zeitpunkt der Wahl geltenden Hygienestandards besonders achten“, erläutert Nicole Rieger vom Wahlbüro der Stadt Bocholt mit Blick auf das derzeit grassierende Corona-Virus.

Was macht ein Wahlhelfer?

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gewährleisten als Mitglied eines Wahlvorstands im Wahllokal den reibungslosen Ablauf der Wahl. Die Wahl findet von 8 bis 18 Uhr statt. Die Wahlvorstände treffen sich um 7:30 Uhr im Wahllokal und bereiten die Wahl vor. Spätestens dann können sich die Wahlhelfer*innen auf ein Schichtsystem einigen, üblicherweise wird in zwei Schichten gearbeitet. „Der Zeitliche Aufwand ist somit geringer, als er im ersten Moment erscheint“, erklärt Rieger.

Während der Wahl überprüfen die Wahlhelfer*innen beispielsweise die Wahlberechtigung oder geben den Stimmzettel aus. Nach 18 Uhr trifft sich der komplette Wahlvorstand, um die Stimmzettel auszuzählen und das vorläufige Wahlergebnis im Wahllokal zu ermitteln.

Die Wahlhelfer*innen erhalten mit der Einberufung Informationsmaterial, aus denen sie alles Wichtige für den Wahltag entnehmen können. Außerdem werden Schulungen angeboten. „Am Wahltag selber steht das Team des Wahlbüros den Wahlvorständen für alle Fragen bereit“, so Rieger.

Wahlhelfer erhalten Aufwandsentschädigung

Voraussetzung für das Ehrenamt ist, dass die Wahlhelfer*innen selber wahlberechtigt sind (u.a. 16 Jahre alt; Deutsche und EU-Bürger). Um Wahlhelfer*in in Bocholt zu sein, muss man jedoch nicht in Bocholt wohnhaft sein. „Auch Studentinnen und Studenten, die in Bocholt nicht mit ersten Wohnsitz gemeldet sind, können sich hier also engagieren“, erklärt Rieger.

Die Wahlhelfer*innen werden sowohl bei der Kommunalwahl 2020 am 13. September 2020 als auch bei der eventuellen Stichwahl am 27. September benötigt. Es gibt zwei Varianten der Unterstützung: „Wahlhelfer*innen sollten entweder an beiden Terminen können, oder nur am Termin der Stichwahl“, erklärt Rieger.

Für den Einsatz wird ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50 Euro gezahlt.

Jetzt melden!

Das Wahlbüro des Fachbereichs Öffentliche Ordnung hofft auf viele Freiwillige. „Als Wahlhelferin oder Wahlhelfer macht man mehr als nur ein Kreuz – Man stärkt damit auch direkt die Demokratie vor Ort“, wirbt Rieger.

Wer Interesse hat, kann sich unter Tel. 02871 953-704 oder per E-Mail an wahlhelfer@mail.bocholt.de melden.