Briefwahl

Wenn ich am Wahltag nicht in Bocholt bin, ist das kein Problem! Ab sofort kann ich meine Stimmen vorab per Briefwahl abgeben. Hierzu gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  1. Ich komme direkt ins Wahlamt und gebe dort meine Stimme ab. Dabei bringe ich den Personalausweis und meine Wahlbenachrichtigung sowie einen eigenen Kugelschreiber und Mund-Nasen-Schutz
  2. Ich lasse mir die Briefwahlunterlagen zuschicken. Hierzu kann ich eine E-Mail an wahlamt@bocholt.de schicken, dabei gebe ich Vor- und Familienname, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift sowie die Wahlbezirk- und Wählerverzeichnisnummer an. Alternativ nutze ich das Online-Formular.
  3. Ich fülle die Rückseite meiner Wahlbenachrichtigung aus und unterschreibe dies. Dies schicke ich in einem frankierten Umschlag an das Wahlamt der Stadt Bocholt (Postanschrift: Kaiser-Wilhelm-Straße 52-58, 46395 Bocholt). Wenn ich dies rechtzeitig mache, schickt mir das Wahlamt die Wahlunterlagen auch an eine ausländische Anschrift.
  4. Ich erteile meiner Stellvertreterin oder meinem Stellvertreter eine schriftliche Vollmacht. Diese steht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung und muss von mir und meiner Stellvertreterin oder meinem Stellvertreter ausgefüllt und unterschrieben werden. Mein*e Stellvertreter*in darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.

Fristen

Die Briefwahl kann ich bis zum 11. September um 18 Uhr beantragen. Danach nur noch in Ausnahmen, etwa wenn ich wegen einer Erkrankung verhindert sein sollte. Dies muss ich dann nachweisen.

So gehe ich auf Nummer sicher, dass meine Stimme gezählt wird, auch wenn ich am Wahltag nicht in Bocholt bin.

Fragen?

Bei Fragen hilft das Team des Wahlamtes unter Tel. 02871 953-900 gerne weiter. Aufgrund der Rathaussanierung befindet sich das Wahlamt im Erdgeschoss des Mariengymnasiums (Schleusenwall 1), welches über den Innenhof zu erreichen ist. Parken kann ich am Berliner Platz.

Öffnungszeiten ab 24. August 2020:

Montag: 8 – 12 Uhr und 14 – 17 Uhr
Dienstag: 8 – 12 Uhr
Mittwoch: 8 – 12 Uhr und 14 – 17 Uhr
Donnerstag: 8 – 12 Uhr und 14 – 17 Uhr
Freitag: 8 – 12 Uhr

Zusätzlich:
29. August, 5. und 19. September: 9 – 12 Uhr
11. und 25. September: 8 – 18 Uhr